Verbraucherschutz


21. Julil 2011

Neues Internetportal für Verbraucher eröffnet (www.lebensmittelklarheit.de )

Hier können Verbraucher problematische Produkte, Händler und Verpackungen melden. Diese Hinweise werden von der Verbraucherzentrale geprüft und ggf. in das Portal eingestellt. (Achtung: wegen des hohen Andranges ist der Server öfter überlastet und es kann zu Verbindungsproblemen kommen)


12. April 2010

Telefonschwindler benutzen Behördennamen

Telefonschwindler versuchen derzeit Zeitschriften im Namen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu verkaufen. Das in Braunschweig ansässige BVL stellte am Montag klar, dass es keine solche Anrufe in Auftrag gegeben habe. Das BVL prüft rechtliche Schritte. Mehrere Bürger hatten sich beim BVL beschwert. Ein angeblicher BVL-Mitarbeiter hatte sie angerufen und versprochen, sie von Telefongewinnspiellisten zu streichen - Voraussetzung sei der Abschluss eines Zeitschriftenabonnements. Auf Nachfrage wurde die Adresse des BVL genannt.


20. Juni 2009

Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen

Seit Mitte April sind die Regelungen für die Packungsgrößen im Einzelhandel verändert worden. Seitdem ist es zu versteckten und sehr erheblichen Preiserhöhungen gekommen. Mehr Infos findet man HIER. Eine Liste (PDF) kann man HIER ansehen.


26. November 2008

BGH stärkt Käuferrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Wenn Kunden ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten, müssen sie dafür kein Nutzungsentgelt zahlen. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher - obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre. Mit seinem Urteil vom Mittwoch setzt das Karlsruher Gericht eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom April um.

Das Versandhaus Quelle hatte von einer Kundin 70 Euro Wertersatz gefordert, weil sie einen defekten Backofen nach anderthalb Jahren umtauschte - erst da hatte sie entdeckt, dass die Emailleschicht abgeplatzt war. Das geforderte Entgelt bezahlte sie, trat aber den Fall an den Bundesverband der Verbraucherzentralen ab, der daraus ein Grundsatzverfahren machte. Den bereits auf das Jahr 2002 zurückgehenden Prozess hatte der BGH vor zwei Jahren dem EuGH zur Vorab-Entscheidung vorgelegt (Az: VIII ZR 200/05 vom 26. November 2008).

Nach den Worten des BGH sehen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwar einen Wertersatz für die vorübergehende Nutzung bis zum Umtausch vor. Die europäische Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie allerdings verbiete solche Ansprüche, wie der EuGH verbindlich festgelegt habe. Deshalb müssten die deutschen Paragrafen "entgegen dem Wortlaut des Gesetzes" einschränkend angewandt werden. Die nationalen Gerichte seien dazu verpflichtet, das deutsche Recht - wo dies nötig und möglich sei - im Sinne der EU-Richtlinien fortzubilden.

Achtung

  • Der Anspruch auf Rückerstattung der Nutzungsentschädigung verjährt in drei Jahren. Droht Verjährung sollte der Anspruch in jedem Fall gerichtlich geltend gemacht werden, auch wenn der BGH bis dahin noch nicht entschieden hat.

  • Das Urteil des EuGH betrifft lediglich den Fall der Ersatzlieferung (mangelhaftes Gerät wird durch mangelfreies Gerät ersetzt), nicht den Rücktritt. D.h. wird der Kaufvertrag rück abgewickelt (Käufer erhält Kaufpreis zurück, Verkäufer die Sache), kann der Verkäufer eine angemessene Entschädigung für die Zeit der Nutzung verlangen.

Was sollte der Verbraucher tun, wenn der Verkäufer im Fall der Ersatzlieferung eine Nutzungsentschädigung fordert? Der Käufer sollte die Zahlung mit Hinweis auf die Entscheidung des EuGH verweigern.


Links / Info's

Stiftung Warentest

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Verbraucherzentrale

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Amt für Verbraucherschutz (Hamburg)

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WISO-Magazin

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Bundesverband der Verbraucherzentralen

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