Neues aus der Welt der Reisen -  Urteile, Vorschriften und Regelungen


01.September 2010

Die USA erheben ab September eine Einreisegebühr in Höhe von 14 Dollar (umgerechnet rund 10,60 Euro) für europäische Touristen. Der Betrag wird ab dem 8. September für alle Reisenden fällig, die kein Visum benötigen (Touristen). Sie fällt bei der Nutzung des elektronischen Einreisesystems ESTA (Electronic System for Travel Authorization) an und muss auch gezahlt werden, wenn man in den USA nur umsteigt. Die Gebühr ist 2 Jahre gültig. Seit 2009 müssen alle Touristen vor ihrer Einreise in die USA im Internet eine ESTA Genehmigung beantragen. Mit den eingenommenen Geldern soll eine Tourismus-Kampagne finanziert werden.


01.September 2010

Die neue Luftverkehrsabgabe wird nach Entfernung gestaffelt und in drei Stufen von den Fluggesellschaften erhoben. Für Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken (bis 2500 Kilometer) sind es 8 Euro. In Stufe zwei, die Mittelstreckenziele (über 2500 Kilometer) sind es 25 Euro. Für alle weiter entfernten Ziele wie in die USA oder nach Thailand werden 45 Euro fällig. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Entfernung vom größten deutschen Flughafen in Frankfurt zum Hauptflughafen des Ziellands. Keinen Unterschied gibt es nach Economy- und Business-Class. Die Fluggesellschaften geben die Abgabe direkt an die Kunden weiter.


01.Juni 2010

Wer mit einem Reisebus oder auf einem Schiff in Europa unterwegs ist, erhält bei Verspätungen künftig eine Entschädigung. Die für Flug- und Bahnreisende schon länger geltenden Rechte sollen EU-weit auch für Fahrgäste von Bussen und Schiffen gelten. Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments stimmte am Dienstag für entsprechende Vorschläge, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten schon 2009 beschlossen hatten. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Juli grünes Licht geben, danach können die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

Nach der EU-Verordnung muss ein Bus- oder Schiffsunternehmen Passagieren bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde künftig einen Imbiss und Getränke anbieten. Dauert die Verzögerung länger als zwei Stunden oder fällt die Fahrt ganz aus, erhalten die Reisenden Geld zurück. Geht bei einer Busreise das Gepäck verloren, muss das Unternehmen dafür aufkommen. Bei Unfällen werden die Firmen verpflichtet, Verletzte und Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe müssen zudem behindertengerecht sein.

Für Busse sollen die Regelungen vor allem auf Fernstrecken gelten - den innerstädtischen Busverkehr können die Staaten von der Regelung ausnehmen. 


12.April 2010

Viele russische Gäste in einem Hotel sind kein Reisemangel. Selbst wenn 80 Prozent der Gäste Russen sein sollten, kann ein deutscher Pauschalreisender deswegen nicht den Reisepreis mindern, entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 93/09). Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen.


06.April 2010

Nicht nur die Fluggesellschaft, auch der Reiseveranstalter muss zahlen, wenn Gepäck verspätet am Urlaubsort eintrifft. Wenn eine Fluggesellschaft einräumt, dass sie Gepäck falsch transportiert und zu spät abgeliefert hat, kann ein Reiseveranstalter das nicht bestreiten. Er muss Pauschalreisenden wegen dieses Mangels dann einen Teil des Reisepreises erstatten. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2-24 S 15/09). Für die Tage ohne Gepäck durften die Urlauber den Reisepreis um 35 Prozent mindern.


20.März 2010

Am 20. März 2010 wurden die im Januar 2009 eingeführten Einreisebestimmungen für die USA nun auch für Fluggesellschaften verschärft: Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem "Visa Waiver Program" visumfrei in die USA einreisen möchten, wird untersagt, falls diese sich nicht vor dem Abflug eine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt haben.

Die Registrierung erfolgt online über ESTA, das "Electronic System for Travel Authorization". Liegt die Genehmigung beim Check-in Ihres USA-Fluges nicht vor, führt dies ab 20. März 2010 zum Verwehren der Einreise in die USA.

Da die Registrierung für zwei Jahre gültig ist, empfehlen wir Ihnen, sich bereits frühzeitig kostenlos über esta.cbp.dhs.gov/ zu registrieren. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu dem Thema. Übrigens: Die Registrierung kann auch über eine dritte Person, z. B. ein Familienmitglied oder einen Reisebüromitarbeiter erfolgen.

Bis auf Weiteres sind USA-Reisende verpflichtet, neben ESTA auch das grüne Einreiseformular I-94W auszufüllen. Dieses wird den amerikanischen Behörden wie bisher am Flughafen ausgehändigt. Für Personen, die mit einem Visum in die USA einreisen, amerikanische und kanadische Staatsbürger sowie Fluggäste mit einer Aufenthaltsgenehmigung für die USA (Resident Card) ist keine Registrierung erforderlich.


05.März 2010

Buchungsplattform haftet nicht bei Ärger mit Flug

Wer auf einer Buchungsplattform Flüge oder Reisen kauft, sollte sich vergewissern, wer die Dienstleistung eigentlich anbietet. Auch die Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers sollten dann studiert werden. Denn oft treten Online-Plattformen nur als Vermittler auf und bieten keine Reisen im eigenen Namen an. In solchen Fällen können sie bei Problemen mit dem gebuchten Flug oder der Reise nicht haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 16 U 238/08). 


20.November 2009

EuGH: Bereits nach drei Stunden Wartezeit müssen Airlines künftig zahlen - Bis zu 600 Euro Entschädigung

Flugreisende haben bei Verspätungen künftig deutlich mehr Rechte. Schon wenn das Flugzeug um drei Stunden verspätet abhebt, haben die Passagiere in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ausnahmen lässt der EuGH nur zu, wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft "tatsächlich nicht zu beherrschen sind". Technische Probleme am Flugzeug sind danach in der Regel keine solchen "außergewöhnlichen Umstände", sofern sie nicht im Einzelfall auf Ursachen außerhalb des Flugbetriebs zurückgehen, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann. Bislang hatten Verbraucher laut europäischer Fluggastrechtsverordnung je nach Entfernung einen Anspruch auf Schadenersatz von 250 bis 600 Euro, wenn der Flug annulliert oder überbucht wurde. Dazu musste ein Ersatzflug organisiert oder der Reisepreis erstattet werden. Aber selbst wenn Kunden mehr als 24 Stunden auf ihren gebuchten Heimflug warten mussten, sprachen Fluggesellschaften bislang häufig von Verspätung. In seinem Urteil erklärt der EuGH nun, dass stark verspätete Flüge zwar nicht als annulliert angesehen werden können, der Schaden für Fluggäste aber vergleichbar sei.

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen. Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr besteht nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die nach Entfernung gestaffelt ist: Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigungspauschale 250 Euro. Bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3.000 Kilometer muss die Fluggesellschaft 400 Euro zahlen. Bei Verspätung eines Langstreckenflugs werden 600 Euro fällig. (Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07)


05.September 2009

Der Billigflieger Ryanair erhöht erneut die Gepäckgebühr. Von Oktober an müssen Passagiere, die ihr Gepäck am Flughafen aufgeben wollen, pro Flug statt 20 Euro nun 30 Euro bezahlen. Beim Check-In im Internet werden künftig statt 10 Euro 15 Euro für Gepäck fällig. Das Unternehmen betonte jedoch, dass es dann erstmals möglich ist, zwei Gepäckstücke mit einem Gesamtgewicht von 30 Kilo aufzugeben. Es muss aber für jedes aufgegebene Gepäckstück einzeln bezahlt werden - das zweite Gepäckstück kostet dann sogar 70 Euro, wenn man es nicht online aufgibt.


16. Juni 2009

Das Amtsgericht Berlin erklärte die bisherige Gebührenpraxis der Fluggesellschaft Ryanair für unzulässig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Der Verband hatte gegen Ryanair geklagt. Der Billigflieger nimmt bislang für das Buchen von Reisen über seine Internetseite bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug von Konto eine Gebühr, die auf den Flugpreis aufgeschlagen wird. Kostenlos ist das Zahlen nur mit einer Visa-Electron-Karte möglich. Die sei allerdings wenig verbreitet und nur gegen eine hohe Jahresgebühr erhältlich, kritisierte der vzbv.

Eine echte Gegenleistung für die Zahlungsgebühren sei nicht ersichtlich, urteilten die Berliner Richter nach Angaben des vzbv. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen.


30. Januar 2009

Bei Pauschalreisen können auch wenige Tage vor Urlaubsbeginn noch die Namen der Teilnehmer geändert werden. Wenn ein Reiseveranstalter diese Möglichkeit nicht einräumt, können betroffene Touristen vom Vertrag zurücktreten und den Reisepreis vollständig zurückfordern. Das Amtsgericht Leipzig gab damit einem Ehepaar recht, das eine Reise nach Ägypten gebucht hatte (Az.: 109 C 6537/06).


07. Januar 2009 (Artikelwiederholung)

Das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS) hat die Verfügbarkeit des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA), einer neuen Voraussetzung für Reisen in die USA im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP), bekannt gegeben. Ab dem 12. Januar 2009 muss jeder Reisende in die USA vorab online ein ESTA-Formular ausfüllen und rechtzeitig bei der US-Heimatschutzbehörde einreichen.

  • Es ist kostenlos und Vorschrift für alle, die nur mal so bis zu 90 Tage in die USA reisen wollen.

  • die Genehmigung der US-Behörde muss beim Boarding am Flughafen vorgezeigt werden.

  • sie gilt für 2 Jahre oder solange oder bis der Pass des Antragsstellers ungültig wird (je nachdem, was zuerst kommt)

  • man kann im Genehmigungszeitraum mehrmals einreisen

  • die Genehmigung stellt keine Garantie für die Berechtigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle (Immigration am Flughafen in den USA) dar. Eine ESTA-Genehmigung berechtigt einen Reisenden lediglich zur visumfreien Anreise in die Vereinigten Staaten gemäß dem Visa-Waiver-Program.


13. Dezember 2008

Die Schweiz ist dem Schengen-Raum beigetreten. Seit dem Morgen können Nachbarn aus EU-Ländern somit die Grenzen überqueren, ohne ihre Ausweise vorzuzeigen. Allerdings kontrollieren Zöllner weiter den Warenverkehr auf Straßen, in Zügen und auf dem Bodensee und dürfen stichprobenartig auch das Vorzeigen von Personalpapieren verlangen. Systematische Ausweiskontrollen an den 1888 Kilometer langen Grenzen zwischen der Schweiz und ihren EU-Nachbarn sind mit dem Beitritt als 25. Schengen-Land Vergangenheit. 

Sowohl Schweizer Zöllner als auch EU-Zöllner nehmen aber weiterhin Gepäckkontrollen vor, da die Schweiz nicht Mitglied der EU wird. Auch Island und Norwegen gehören als Nicht-EU-Staaten zum Schengen-Raum. Stichprobenartige Ausweiskontrollen sind ebenso weiterhin zu erwarten wie systematische Ausweiskontrollen auf den Flughäfen. Diese sollen im März 2009 abgeschafft werden.

Die Freigrenze für Reisemitbringsel aus der Schweiz wurde nach Angaben der Bundesfinanzdirektion zum Monatsbeginn auf 300 Euro im Straßenverkehr und 430 Euro im Flug- und Seeverkehr angehoben. Für Bürger, die in der Nähe der Grenze wohnen sowie Berufspendler gelten nach wie vor eingeschränkte Freimengen. Zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen müssen Bargeldbeträge ab 10.000 Euro weiterhin vor Grenzüberquerung schriftlich angemeldet werden.

Mit dem Beitritt verbunden ist der Anschluss der Schweiz an das Schengener Informationssystem. Dieses ermöglicht den Behörden, Daten über gesuchte und vermisste Menschen auszutauschen, zum Beispiel Kriminelle oder ihre Opfer, außerdem über gestohlene und verlorengegangene Waren. Zugleich mit dem Schengen-Beitritt wurde die Schweiz Partnerland des sogenannten Dubliner Systems, das den Umgang mit Asylsuchenden regelt. Danach müssen Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Asylsuchende nur in jeweils einem Mitgliedsstaat Asyl beantragen - im Normalfall in dem Land, das den Asylsuchenden zuerst einreisen lässt.


27. November 2008

Vom 1. Dezember an dürfen deutsche Urlauber mehr Mitbringsel aus Ländern außerhalb der EU zollfrei mit nach Hause nehmen. Die Freimenge für Fluggäste und Schiffspassagiere erhöht sich bei den sogenannten Sonstigen Waren von bisher 175 Euro auf 430 Euro. Auf der Heimreise in die EU mit dem Auto oder per Bahn dürfen Urlauber künftig Waren im Wert von 300 Euro abgabenfrei mitführen. Für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 Euro. Die Zollregeln für die Einfuhr von Tabakwaren und Spirituosen aus Nicht-EU-Ländern bleiben unverändert. Urlauber ab 17 Jahren dürfen 200 Zigaretten und zwei Liter Likör oder Schaumwein mitnehmen, für Hochprozentiges liegt die Grenze bei einem Liter. Zusätzlich sind in Zukunft vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier zollfrei.

Die Freimengen gelten aber immer nur für jeweils eine Person - auf Gruppenreisen kann man diese nicht addieren. Wer beispielsweise zu zweit mit dem Flugzeug reist und zwei MP3-Player für je 400 Euro kauft, muss künftig keine Abgaben zahlen. Bei einem Laptop für 800 Euro fällt dagegen Zoll an. Die Reisemitbringsel dürfen aber ausschließlich zum persönlichen Gebrauch dienen oder als Geschenk bestimmt sein.


20. November 2008

Das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS) hat die Verfügbarkeit des elektronischen Reisegenehmigungssystems (ESTA), einer neuen Voraussetzung für Reisen in die USA im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP), bekannt gegeben. Ab dem 12. Januar 2009 muss jeder Reisende in die USA vorab online ein ESTA-Formular ausfüllen und rechtzeitig bei der US-Heimatschutzbehörde einreichen.

  • Es ist kostenlos und Vorschrift für alle, die nur mal so bis zu 90 Tage in die USA reisen wollen.

  • die Genehmigung der US-Behörde muss beim Boarding am Flughafen vorgezeigt werden.

  • sie gilt für 2 Jahre oder solange oder bis der Pass des Antragsstellers ungültig wird (je nachdem, was zuerst kommt)

  • man kann im Genehmigungszeitraum mehrmals einreisen

  • die Genehmigung stellt keine Garantie für die Berechtigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle (Immigration am Flughafen in den USA) dar. Eine ESTA-Genehmigung berechtigt einen Reisenden lediglich zur visumfreien Anreise in die Vereinigten Staaten gemäß dem VWP.


05. November 2008

Ab Januar 2010 werden die seit 2001 geltenden Beschränkungen für Flüssigkeiten im Reisegepäck (PDF-Info: HIER) wieder aufgehoben. Es ist sicher, aber man kann sich in der EU derzeit aber nicht einigen, wie das gehen soll, sonst hätte man es schon längst getan....


28. Oktober 2008

Am 1. November 2008 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, nach dem Fluggesellschaften bei der Angabe der Ticketpreise alle Steuern und Gebühren auflisten müssen. Vor allem sogenannte Billigflieger warben in der Vergangenheit mit "Schnäppchenpreisen" für Flüge. Erst am Ende der Buchung erfuhr der Kunde den Gesamtpreis. Die EU-Verordnung gilt nicht nur für Werbeanzeigen, sondern auch für das Internet. Irreführende Lockangebote für Flugtickets sind ab Samstag untersagt. Verboten ist künftig auch die gängige Praxis, Sonderleistungen wie Reiserücktritts-Versicherungen vorab in den Ticketpreis einzurechnen. Wer eine solche Versicherung will, muss sie ab Samstag bewusst anklicken und nicht wegklicken.

Allerdings können Luftfahrtgesellschaften weiterhin Extra-Gebühren für Gepäckstücke berechnen, was bei einer Reihe von Billigfliegern der Fall ist. Die Verordnung gilt für alle Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Fluggesellschaften aus Drittstaaten sind davon nicht betroffen. Die EU-Kommission will regelmäßig überprüfen, ob sich die Unternehmen an die Vorschriften halten.