dies ist keine Rechtsberatung!!!

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HINWEISE

die hier gemachten angaben stellen nur einen sehr kleinen teil des geltenden rechts dar. für genauere daten bitte bei wikipedia, auf den einschlägigen rechtsportalen oder bei entsprechenden verbraucherschutzportalen im web nachschauen.


AUSFALL / VERSPÄTUNG

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Gestaffelt nach Entfernung stehen Ihnen 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km / innerhalb der EU) oder 600 € (über 3.500 km) zu. Voraussetzung: Der Flug muss in der EU starten oder (bei Ankunft in der EU) von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Die Fluggesellschaft muss das Problem verschulden.


KOSTENÜBERNAHME / Betreuungsleistungen

Ab zwei bis drei Stunden Wartezeit haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate. Bei einer Verspätung am nächsten Tag ist eine Hotelübernachtung inklusive.


ANsprüche sichern und geltend machen

1. Belege sammeln: Bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen für Verpflegung oder Hotelkosten auf. 

2. Airline kontaktieren: Forddern Sie die Fluggesellschaft über deren Online-Formular zur Zahlung au

3. Fristen beachten: Ansprüche in Deutschland lassen sich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.

4. Hilfe nutzen: Bei Problemen hilft das kostenlose Tool Flugärger der Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr.


Fotos, Texte. Grafiken: JHreisen - Wikipedia / Daten und Links ohne Gewähr (09.2026)