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dies ist keine Rechtsberatung!!! |
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dies ist keine Rechtsberatung!!! |
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HINWEISE |
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die hier gemachten angaben stellen nur einen sehr kleinen teil des geltenden rechts dar. für genauere daten bitte bei wikipedia, auf den einschlägigen rechtsportalen oder bei entsprechenden verbraucherschutzportalen im web nachschauen. |
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AUSFALL / VERSPÄTUNG |
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Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei einer Verspätung von
mindestens drei Stunden, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung Anspruch
auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Gestaffelt nach Entfernung
stehen Ihnen 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km / innerhalb der EU) oder
600 € (über 3.500 km) zu. Voraussetzung: Der Flug muss in der EU starten oder
(bei Ankunft in der EU) von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt
werden. Die Fluggesellschaft muss das Problem verschulden. |
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KOSTENÜBERNAHME / Betreuungsleistungen |
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Ab zwei bis drei Stunden Wartezeit haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke,
Mahlzeiten und zwei Telefonate. Bei einer Verspätung am nächsten Tag ist eine
Hotelübernachtung inklusive |
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ANsprüche sichern und geltend machen |
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1. Belege sammeln: Bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen für Verpflegung oder Hotelkosten auf. |
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2. Airline kontaktieren: Forddern Sie die Fluggesellschaft über deren Online-Formular zur Zahlung au |
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3. Fristen beachten: Ansprüche in Deutschland
lassen sich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. |
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4. Hilfe nutzen: Bei Problemen hilft das
kostenlose Tool Flugärger der Verbraucherzentrale oder die
Schlichtungsstelle Luftverkehr. |
| Fotos, Texte. Grafiken: JHreisen - Wikipedia / Daten und Links ohne Gewähr (09.2026) |